RS Lvwg 2018/8/22 LVwG-AV-1169/001-2015

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

22.08.2018

Norm

ÄrzteG 1998 §91 Abs1
ÄrzteG 1998 §91 Abs3
ÄrzteG 1998 §91 Abs4
ÄrzteG 1998 §111
UmlagenO ÄrzteK NÖ 2015 ArtIV Abs8

Rechtssatz

Ob die Kammerumlagen für einen bestimmten Zeitraum zu ermäßigen sind, hängt ausschließlich vom Vorliegen berücksichtigungswürdigender Umstände ab. Von einem berücksichtigungswürdigen Umstand kann nur bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses gesprochen werden [insofern ist die Judikatur des VwGH zur Ermäßigung der Beiträge zum Wohlfahrtsfonds übertragbar].

Schlagworte

freie Berufe; Ärzte; Kammerumlage; Ermäßigung; berücksichtigungswürdige Umstände;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1169.001.2015

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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