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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/03/0093 Ro 2018/03/0041 Ra 2018/03/0094Rechtssatz
Für den Fall der nur teilweisen Bekämpfung eines Erkenntnisses mit zwei oder mehreren trennbaren Absprüchen mit Beschwerde an den VfGH ist damit auch der Umfang des allfälligen Verfahrens vor dem VwGH festgelegt. Eine Ausdehnung des Streitgegenstandes vor dem VwGH nach Beschwerdeabtretung ist unzulässig (vgl. VwGH 17.1.2017, Ra 2016/19/0073).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018030040.J01.1Im RIS seit
08.10.2018Zuletzt aktualisiert am
15.10.2018