Norm
DSt 1990 §41 Abs2Rechtssatz
Da § 41 Abs 2 DSt eine Untergrenze der Pauschalkosten nicht normiert, ist diese mit einer Maßeinheit der genannten Währung, somit mit einem Euro anzusetzen. Eine Bemessung mit 0 Euro kommt daher von vornherein nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132215Im RIS seit
09.10.2018Zuletzt aktualisiert am
20.07.2020