Norm
StPO §334Rechtssatz
Die Teilaussetzung der Entscheidung hinsichtlich einzelner realkonkurrierender Taten ist nicht in das Urteil aufzunehmen, das über nicht von der Aussetzung betroffene Anklagepunkte ergeht. Sie stellt socherart auch keine Nichterledigung dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132217Im RIS seit
09.10.2018Zuletzt aktualisiert am
09.10.2018