RS OGH 2018/9/12 13Os22/18m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2018
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Norm

StPO §334

Rechtssatz

Die Teilaussetzung der Entscheidung hinsichtlich einzelner realkonkurrierender Taten ist nicht in das Urteil aufzunehmen, das über nicht von der Aussetzung betroffene Anklagepunkte ergeht. Sie stellt socherart auch keine Nichterledigung dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132217

Im RIS seit

09.10.2018

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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