Norm
StPO §126Rechtssatz
Über einen Antrag eines Verurteilten auf Enthebung des zur Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 39 SMG bestellten Sachverständigen wegen Befangenheit oder Zweifeln an dessen Sachkunde hat das Vollzugsgericht gemäß § 7 Abs 2 StVG iVm der nach sinngemäßer Anwendung der für das Ermittlungsverfahren geltenden Bestimmung des § 126 Abs 5 StPO mit gemäß § 87 Abs 1 StPO mit Beschwerde bekämpfbarem Beschluss zu entscheiden
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000919Im RIS seit
09.10.2018Zuletzt aktualisiert am
07.01.2019