TE Bvwg Erkenntnis 2018/7/26 W240 2178777-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 26.07.2018
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Entscheidungsdatum

26.07.2018

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1
AsylG 2005 §3 Abs5
AsylG 2005 §34 Abs2
AsylG 2005 §34 Abs4
B-VG Art.133 Abs4

Spruch

W240 2178757-1/10E

W240 2178777-1/10E

W240 2178761-1/11E

W240 2178766-1/10E

W240 2178769-1/11E

IM NAMEN DER REPUBLIK!

Das Bundesverwaltungsgericht hat durch die Richterin Mag. Feichter über die Beschwerden von 1) XXXX, geb. XXXX, 2) XXXX, geb. XXXX, 3) XXXX, gebe. XXXX, 4) XXXX, geb. XXXX und 5) XXXX, geb. XXXX alle StA. Somalia, gegen die Bescheide des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 24.10.2017, Zlen 1.) 1088971609-151447146, 2.) 1088971707-151447154, 3.) 1088971805-151447162, 4.) 1088972007-151447175 und 5.) 1141834700-170134390, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 26.04.2018, zu Recht erkannt:

A) Den Beschwerden wird stattgegeben und 1) XXXX, 2) XXXX, 4) XXXX

gemäß § 3 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 und 4 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), BGBl. I Nr. 100/2005, idgF. und XXXX gemäß § 3 Abs. 1 AsylG 2005 der Status der Asylberechtigten zuerkannt.

Gemäß § 3 Abs. 5 AsylG 2005 wird festgestellt, dass XXXX XXXX damit kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

B) Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig.

Text

ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:

I. Verfahrensgang:

1. Die beschwerdeführenden Parteien, Staatsangehörige Somalias, stellten am 28.09.2015 bzw. für die Fünftbeschwerdeführerin nach deren Geburt in Österreich am 30.01.2017 Anträge auf internationalen Schutz in Österreich. Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin haben nach traditionellem Ritus geheiratet, die minderjährige Drittbeschwerdeführerin ist die minderjährige Tochter, der minderjährige Viertbeschwerdeführer ist der minderjährige Sohn und die Fünftbeschwerdeführerin ist die in Österreich geborene minderjährige Tochter von ihnen.

Anlässlich der Erstbefragung des Erstbeschwerdeführers am 29.09.2015 gab dieser im Wesentlichen an, er sei mit der Zweitbeschwerdeführerin nach traditionellem Ritus verheiratet und habe in XXXX acht Jahre lang die Grundschule besucht. Zwei seiner Kinder, 16 und 14 Jahre alt, würden derzeit noch in Mogadishu leben.

Befragt zu seinem Fluchtgrund gab der Erstbeschwerdeführer an:

"(...)

Ich habe eines Tages meine Arbeit verlassen, kurz bevor ich zu Hause war, wartetet 4 Männer auf mich. Ich habe gemeint: "was wollt ihr von mir?", sie antworteten: "wir wollen deine Tochter." Daraufhin antwortete ich, dass sie zu jung sei. Darauf diese, sie ist nicht zu jung, sie wird einen von uns heiraten. Die 4 Personen waren alle Al Shabaab (rechtsorientierte Gruppe). Ich habe zu ihnen gesagt, ihr könnt meine Tochter nicht haben. "Wenn du uns deine Tochter nicht gibst, dann bist du gegen uns und wir werden dich töten!"

Weiters sagten sie, ich könne mir das Ganze noch 3 Tage überlegen. 3 Tage später, am Freitagvormittag kamen die 4 Personen wieder. Die ganze Familie war zu hause. Die Gruppe stürmte herein und sie wollten meine Tochter mitnehmen. Mein Bruder versuchte meine Tochter zu schützen. Die Gruppe wurde gewalttätig und eröffnete das Feuer, mein Bruder und auch meine Tochter wurden tödlich getroffen.

Ich befand mich derweil im Schlafzimmer, als ich die Schüsse hörte, stürme ich aus dem Fenster. Meine Mutter kam auch an diesem Tag ums Leben, wir wissen aber nicht ob es ein Herzinfarkt war oder ob sie von der Gruppe verletzt wurde. Als ich weglief brach ich mir meinen Fuß und verletzte mich am Kopf. Während ich weglief hörte ich die Gruppe nach mir schreien: "Wo ist er?", Ich versteckte mich bei einem Nachbar. Das war der Grund warum ich mein Heimatland verlassen wollte, das sind alle meine Fluchtgründe."

(...)"

Anlässlich der Erstbefragung am 29.09.2015 gab die Zweitbeschwerdeführerin im Wesentlichen an, sie sei nach traditionellem Ritus verheiratet mit dem Erstbeschwerdeführer. In XXXX würden noch ihre Eltern leben, in Österreich sei auch eine Nichte von ihr aufhältig (Anmerkung BVwG: eigentlich handelt es sich dabei um eine Tochter einer Cousine der Zweitbeschwerdeführerin).

Befragt zu ihrem Fluchtgrund gab die Zweitbeschwerdeführerin an:

"(...)

Die Tochter meines Mannes wurde eines Tags von einer Gruppe Al Shabaab getötet, genauso wie seine Mutter und auch sein Bruder wurden an diesem Tag von dieser Gruppe getötet. Der Bruder meines Mannes wollte seine Tochter beschützen, es gelang ihm jedoch nicht. Mein Mann versteckte sich für zwei Wochen. Ich wusste nicht, wo er sich befindet, ich dachte er sei getötet worden. Nach einiger Zeit kam er mit seinem Cousin zurück und er beschloss, dass wir dieses Land verlassen werden. Das war der Grund warum wir unser Heimatland verlassen haben.

(...)"

Am 29.09.2015 wurde dem Erstbeschwerdeführer von einem österreichischen Jugendamt die Ausübung der Pflege und Erziehung für dessen Nichte (Beschwerdeführerin zu W240 2178774-1) übertragen.

Am 19.10.2015 wurde dem Erstbeschwerdeführer von einem österreichischen Bezirksgericht die Obsorge für vorzitierte minderjährige Nichte übertragen.

In der Folge langte ein Obsorgebeschluss eines österreichischen Bezirksgerichts ein, wonach die Zweitbeschwerdeführerin die Pflege hinsichtlich der damals minderjährigen (und mittlerweile volljährigen) Tochter einer Cousine der Zweitbeschwerdeführerin (Beschwerdeführerin zu W240 2178759-1, die in der Folge auch als Nichte bezeichnet wird) übertragen wurde.

Am 01.08.2017 wurde für die fünf Beschwerdeführer sowie für die zwei in Österreich mit ihnen lebenden Verwandten (Beschwerdeführer zu W240 2178759-1 und W240 2178774-1) Säumnisbeschwerde erhoben.

Der Erstbeschwerdeführer wurde am 16.10.2017 in Beisein eines Dolmetschers der Sprache Somali beim Bundesasylamt niederschriftlich einvernommen. Im Zuge seiner niederschriftlichen Einvernahme gab er im Wesentlichen zu seinen Fluchtgründen an:

"(...)

F: Verstehen Sie den Dolmetscher einwandfrei?

A: Ja.

V: Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie im Fall von Verständigungsschwierigkeiten jederzeit Rückfragen können. Ich möchte sicher sein können, dass alles, was Sie gesagt haben, auch so gemeint wurde. Wenn Sie während der Befragung etwas trinken möchten, es steht frisches Wasser neben Ihnen, Sie dürfen sich jederzeit etwas einschenken.

A: Ok.

F: Sind Sie anwaltlich vertreten?

A: Ja, ich bin mit meiner gesamten Familie von XXXX vertreten aber alleine zur Einvernahme gekommen und mache die Einvernahme ohne meine Rechtsvertretung (Anm.: AW kennt den vollen Namen nicht - RA Daigneault im Akt) -

V: Auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit dem Rechtsberater, dessen Räumlichkeit sich im dritten Stock der Regionaldirektion befindet, werden Sie hingewiesen. Die Parteienverkehrszeiten der Rechtsberatung sind an der Tür der Rechtsberatung ersichtlich.

F: Sind Sie einvernahmefähig, d.h. sind Sie psychisch und physisch in der Lage die Befragung durchzuführen?

A: Ja.

F: Wie geht es Ihnen, befinden Sie sich in Therapie, Behandlung oder leiden Sie an einer chronischen Krankheit?

A: Mir geht es gut, ich bin gesund. Ich befinde mich in keiner Therapie und nehme keine Medikamente.

(...)

F: Haben Sie im Verfahren bis dato (Polizei) der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht, wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

A: Ja, aber die Polizei hat nicht alles aufgeschrieben, ich habe damals angegeben, dass ich in Mogadischu in Haft war, aber die Polizei sagte mir auf Nachfrage, dass das im Computer stehen würde.

F: Sollten Sie in Ihrer Erstbefragung nicht alles den Tatsachen entsprechend angegeben haben, bekommen Sie nochmals die Möglichkeit dies jetzt vor der weiteren Befragung zu berichtigen. Haben Sie etwas dazu anzugeben?

A: Ja. Damals bei der Polizei wurden auch nicht alle meine Kinder aufgeschrieben (AW weist sein Erstbefragungsprotokoll vor). Es wurden nur 2 Kinder aufgeschrieben, es fehlen 4 Kinder, nachgefragt es sind insgesamt 6 Kinder von meiner geschiedenen Frau, 4 Kinder mit meiner ersten, aber bereits geschiedenen Frau, noch am Leben, die wurden von der Polizei nicht geschrieben, auch auf meine Nachfrage zu den fehlenden Kindern wurde mir gesagt, dass das im Computer stehen würde.

F: Wie geht es Ihren Kindern? Sind sie gesund?

A: Gut, alle sind gesund.

F: Vertreten Sie Ihre Kinder im Asylverfahren?

A: Ja ich vertrete auch die Kinder im Asylverfahren

F: Haben Ihre Kinder eigene Fluchtgründe oder gelten Ihre Fluchtgründe auch für Ihre Kinder?

A: Die Fluchtgründe der Kinder sind aus meinem Fluchtgrund entstanden, wir haben aber auch Sorge, dass die Tochter beschnitten wird.

F: Wie geht es Ihren beiden Nichten, die Sie nach Österreich mitgebracht haben? Sind sie gesund?

A: Ja beide sind gesund. Eine Nichte ist 19 Jahre, heißt XXXX ist die Tochter des Bruders meiner Frau, die zweite ist 8 Jahre alt, heißt XXXX und ist die Tochter meiner Schwägerin.

F: Vertreten Sie Ihre Nichten im Asylverfahren?

A: ich vertrete nur die Nichte XXXX .

F: Haben Ihre Nichten eigene Fluchtgründe oder gelten Ihre Fluchtgründe auch für Ihre Nichten?

A: XXXX wurde vertreten von meiner Frau und ist bereits selbständig und erwachsen, da kann ich nichts sagen. Die Nichte XXXX wird von mir vertreten, sie hat die gleichen Gründe wie ich, sie hat keine eigenen Fluchtgründe. Ich hatte bereits in Somalia die Pflege für das Kind, weil ihre Mutter verstarb und er Vater psychisch krank war. Ich bin auch in Österreich der Obsorgeberechtigte für XXXX

(...)

F: Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich Ihrer Person schildern? Z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc.?

A: Mein Name ist XXXX . Ich bin Somalier. Ich wurde am XXXX in XXXX , Provinz, Lower Jabelle, in Somalia geboren. Ich habe 8 Jahre die Schule besucht, von 1975 bis 1983 in XXXX , Grundschule und Mittelschule Ich habe auch 5 Jahre eine Koranschule besucht, von 1973 bis 1977. ich habe in Somalia als Geschäftsmann gearbeitet, von 1983 weg, ich habe im Lebensmittelgeschäft meines Vaters gearbeitet. Nach dem Tod meines Vaters 1996 habe ich das Geschäft bis zur Flucht alleine geführt. Das Geschäft war im Bezirk XXXX neben dem bekannten Kino XXXX , jetzt gibt es das Kino nicht mehr es ist zerstört. Auch mein Geschäft wurde 2013 zerstört. Nachgefragt, ich hatte 2 Geschäfte, das kleine Lebensmittelgeschäft Neben dem Kino und ich hatte noch ein zweites großes Geschäft im großen Markt in XXXX neben der Moschee, nachgefragt, es war die XXXX Moschee. Die Geschäfte sind nur eine Kreuzung voneinander entfernt, wenige Schritte im gleichen Stadtteil. Das zweite Geschäft wurde auch im Jahr 2013 zerstört. Ich konnte im Geschäft gut leben und habe die gesamte Familie ernähren können. Gewohnt habe ich mit der Familie von der Geburt bis 1983 in XXXX , von 1983 bis 1990 lebte gemeinsam mit meinem Vater und der gesamten Familie ich in Mogadischu, wo mein Vater ein Lebensmittelgeschäft hatte. Das war im Bezirk XXXX . Dort hatten wir auch ein eigenes Haus, wo wir wohnten. 1990 wurde das Haus von den Warlords der XXXX enteignet und deswegen sind wir nach XXXX zurück. Bei Beginn des Krieges im Jahr 1990 ging die gesamte Familie zurück nach XXXX , wo wir wieder ein eigenes Haus zum Wohnen hatten, in der Nähe des Marktes. Das Haus gehört mir und in dem Haus wohnten auch mein Bruder und meine Mutter.

Nachgefragt, ich habe zum ersten Mal am XXXX traditionell geheiratet, mit dieser Frau lebte ich zusammen und ich hatte mit Ihr 7 Kinder, die auch bei uns lebten, wir waren alle in dem Haus in XXXX . Am XXXX wurde ich geschieden und die Frau und 6 Kinder zogen nach Mogadischu zur Schwägerin. Nur meine älteste Tochter blieb in meinem Haus und lebte immer bei mir.

Ich habe dann am XXXX meine jetzige Frau XXXX traditionell geheiratet, ich habe die Heiratsurkunde vorgelegt, mit ihr habe ich jetzt 3 Kinder, 2 Töchter und einen Sohn.

Nachgefragt, den Ausdruck Heiratsurkunde hatte ich in meiner Emailadresse XXXX gespeichert und ich habe ihn in der Türkei dann ausgedruckt und heute am Beginn der Einvernahme dem Referenten übergeben. Nachgefragt das Passwort habe ich vergessen und ich habe jetzt eine neue Emailadresse XXXX . Nachgefragt bei der Erstbefragung wurde ich nicht gefragt und ich habe die Heiratsurkunde nicht vorgelegt.

Vorhalt: Im Verfahren ist Ihr Familienname bisher mit XXXX angeführt, Ihre Karte ist auch so ausgestellt. Nach Ihrer heutigen Berichtigung, dass XXXX der Vatersname ist, wird der Name im Verfahren als Aliasidentität ergänzt aber keine neue Karte ausgestellt.

A: Ok

F: Welchem Clan und Religion gehören Sie an?

A: Ich gehöre dem XXXX an. Ich bin Muslim, Sunnit.

F: Welchem Sub und Sub Sub Clan gehören Sie an?

A: Sub Clan ist XXXX .

F: Haben oder hatten Sie jemals irgendwelche Dokumente?

A: Ja hatte einen Somalischen Reisepass, so wie auch meine mit mir geflüchteten Angehörigen.

(...)

F: Schildern Sie kurz Ihren Reiseweg.

A: Im 12.07.2013 bin ich mit dem Gemüsetransporter mit meiner Frau, meiner Tochter und mit meiner Nichte XXXX nach Mogadischu nachgefragt auf der Ladefläche. Wo ich bis XXXX blieb, ich flog gemeinsam mit den angeführten Angehörigen nach Istanbul in die Türkei, dort blieben wir bis zum 17. September 2015. In der Türkei wurde am XXXX mein Sohn geboren. Dann gingen wir am 17.09.2015 in einem Schlauchboot nach Griechenland, nach 5 Tagen ging es weiter mit einem großen Bus nach Mazedonien, von dort mit einem Zug nach Serbien, mit einem Bus nach Kroatien, mit Zug, Bus und Auto weiter nach Ungarn und von Ungarn mit dem Zug nach Österreich. Wir kamen am 26.09.2015 in ein Flüchtlingslager und suchte um Asyl an.

(...)

F: Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?

A: Ich war in einer Wohnung beim Freund in Mogadischu, den Stadtteil XXXX . Der Freund heißt XXXX . Wir wohnten die gesamte Aufenthaltsdauer von 3 Wochen bei XXXX .

(...)

F: Hatten Sie gröbere Probleme mit Privatpersonen (Blutfehden, Racheakte etc.)

A: Ja, mit dem Mann der das Haus in Mogadischu uns enteignet hat. Das war 1990.

F: Nahmen Sie in Ihrem Heimatland an bewaffneten oder gewalttätigen Auseinandersetzungen aktiv teil?

A: Nein.

F: Schildern Sie die Gründe, warum Sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, detailliert, von sich aus, vollständig und wahrheitsgemäß.

Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.

A: Angefangen hat es 2013, eines Tages kamen 5 Personen zu mir, nachgefragt am 12. April 2013, kamen 5 Al Shabaabs zu mir, es war gegen Nachmittag, nachgefragt 4 waren verschleiert, nur der Sprecher nicht, und sie wollten mir Angst machen, sie haben mir vorgeworfen, dass ich immer nach Mogadischu fahre und Geld für die Regierung zahlen würde. Ich habe es abgestritten und sie habe mich wieder verlassen, nach 2 Monaten kamen wieder 5 verschleierte Männer und verlangten, dass ich meine damals 15-jährige Tochter XXXX zur Ehefrau gebe. Ich lehnte das ab. Sie gaben mir 3 Tage Bedenkzeit, ansonsten werden entweder ich oder meine Familienangehörigen umgebracht. Ich kam nach Hause und erzählte den Vorfall meiner jetzigen Frau. Nachgefragt auch meiner Tochter XXXX hörte war bei meiner Frau, nachgefragt Sie hat meine Frau im Haushalt unterstützt, nachgefragt auch mein Bruder XXXX wohnte bei mir im Haus und auch meine Mutter. Nachgefragt allen habe ich das erzählt. Nachgefragt die Al Shabaab haben mich zuvor unter einem Baum ca. 5 Minuten Fußweg von meinem Haus entfernt angehalten, nachgefragt ich kam von der XXXX , die ist 10 Minuten Fußweg von zuhause entfernt. 3 Tage später, nachgefragt am XXXX 2013 kamen 7 Männer, nachgefragt maskiert, und fragten nach mir "wo ist XXXX ". Meine Frau war in der Küche, mein Bruder hat gefrühstückt, meine Mutter ist in einem Liegebett vor der Küche gelegen und hat mit meinem Bruder gesprochen, die Leute haben immer wieder gefragt, wo ich sei und mein Bruder hat gefragt, was los sei. Dann haben die Männer meine Tochter gesehen und wollten Sie mit Gewalt mitnehmen. Mein Bruder wollte aber meine Tochter nicht mitgehen lassen, und ein Maskierter hat eine Pistole gezogen und meinen Bruder in den Kopf geschossen. Mein Bruder und meine Tochter sind dort auf der Stelle gestorben und die Männer haben danach dir Türe zu meinem Zimmer aufgebrochen, sie haben in die Türe mehrere Male geschossen, nachgefragt ca. 10 Mal und es waren immer Gewehrsalven, nachgefragt es waren automatische Schüsse vom XXXX , nachgefragt es dauerte immer wenige Sekunden aber nach kurzen Pausen ca. 10 Mal hintereinander, nachgefragt es dauerte ca. 1 Minute lang, nach gefragt, ich habe auch meine Mutter schreien hören "Lassen Sie, Lassen Sie, nicht schießen", nachgefragt ich bin sofort aus dem Fenster gesprungen und habe mir dabei den Knöchel gebrochen (Aw zeigt am rechten Fuß-Sprunggelenk). Ich bin in einer Werkstatt gelaufen, nachgefragt nicht sehr weit weg, nachgefragt, es war das erste anschließende Gebäude hinter meinem Haus und es grenzte an meines über einen Hof, hatte aber den Zugang von der Parallelstraße. Ich bin gegen die Wand gelaufen und habe mich am Kopf verletzt (AW zeigt an den Haaransatz) und habe Abschürfungen (AW zeigt auf rechten Fuß) erlitten. Es waren viele alte Autos dort, ich habe mich dann dort versteckt, ich war sicher, dass mich die Leute umbringen und blieb bis zum Abend versteckt. Ich möchte berichtigen, das war erst am XXXX 2013, ich hatte das Datum vorhin zum falschen Vorfall angegeben, weil ca. 2 Monate nach dem ersten Vorfall erst die Männer kamen. Ich konnte nach dem Sprung aus dem Fenster und der Wartezeit in der Garage nicht gehen und bin dann auf den Händen und Knien zu einem Freund in das Haus gekrochen, nachgefragt er heißt XXXX nachgefragt es war in der Parallelstraße gegenüber der Garage bzw. Werkstätte, wo ich mich versteckt hatte. Ich erzählte dem Freund, was passiert wäre und ich habe ihn gebeten, bei meinem Haus nachzusehen, was passiert wäre. Er hat schon gewusst, er hat mir sofort gesagt, dass mein Bruder, meiner Mutter und meine Tochter umgebracht worden wären. Er hat mir gesagt, dass sie erschossen worden wären, nachgefragt meine Mutter wurde nicht vom Schuss getötet, sondern sie ist vom Schock gestorben. Mein Freund hat mich versorgt und ich blieb, 3 Tage bei ihm in Angst, nachgefragt ich ging in kein Krankenhaus aus Angst. Ich habe nur Schmerztabletten genommen. Mein Freund hat mir dann das Gemüsetransportauto besorgt, das mich nach Mogadischu brachte, ich wurde als Frau verkleidet. Nachgefragt, ich bin alleine nach Mogadischu mit dem Gemüsewagen gefahren, nachgefragt auf Widerspruch zu vorheriger Aussage, ich bin allein nach XXXX gefahren, 5 Tage später ist dann meine Frau mit meiner Tochter und der Nichte nach XXXX gekommen und wir sind gemeinsam weiter nach Mogadischu, nachgefragt wir sind mit einem kleinen Mikrobus gefahren. Nachgefragt zum Widerspruch gebe ich an, dass das falsch verstanden wurde, ich habe gemeint, dass ich nur den ersten Teil nach XXXX in dem Lebensmittelwagen gefahren bin und danach gemeinsam mit der Familie in Mogadischu angekommen bin.

F: Wann haben Sie den Entschluss zur Ausreise gefasst?

A: Als ich erfahren habe, dass meine Familie vernichtet wurde, habe ich mich entschlossen, das Land zu verlassen, nachgefragt meine Familie wurde am XXXX vernichtet und ich habe an diesem Tag den Entschluss gefasst.

F: Gibt es noch andere Gründe, warum Sie Somalia verlassen haben?

A: Ja, als ich in Mogadischu ankam, haben mich die Warlords der XXXX in Militärunifom angehalten, 5 Tage in ein Haus eingesperrt und festgehalten, und sie verlangten Lösegeld, nachgefragt entweder ich zahle 2000 USD Lösegeld oder sie sagen, dass ich Al Shabaab Mitglied sei. Nachgefragt mein Schwager hat dann 2000 USD bezahlt und ich wurde freigelassen. Nachgefragt meine Frau und die Kinder waren bei meinem Freund in XXXX . Nachgefragt die Warlords haben mich vor einer Apotheke angehalten und eingesperrt haben, es war der XXXX , sie haben mir die Augen verbunden und in ein Haus gebracht und eingesperrt. Sie haben meinen Schwager angerufen und er hat das Geld gesammelt und bezahlt, Ich ging dann wieder zu meinem Freund in XXXX , mein Schwager hat die Ausreise vorbereitet und am 1. August 2013 haben wird das Land mit dem Flugzeug in die Türkei verlassen. Mein Vater und 2 meiner Schwestern wurden am 16. Juni 1996 im öffentlichen Verkehr von Clanangehörigen der Abgaal, die unser Haus in Mogadischu enteigneten, umgebracht. Sonst habe ich keinen Fluchtgrund.

Es wird rückübersetzt. Ast wird aufgefordert genau aufzupassen und sofort bekannt zu geben, wenn etwas nicht korrekt sein sollte bzw. er noch etwas zu ergänzen hat.

Nach erfolgter Rückübersetzung gebe ich an, dass alles richtig und vollständig ist und alles richtig wiedergegeben wurde.

F: Was würde Sie konkret erwarten, wenn Sie jetzt in Ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten?

A: Ich habe Angst, dass ich getötet werde. Die Probleme bestehen noch immer. Die Al Shabaab tötet willkürlich die Leute und hat erst jetzt bei einem Anschlag 280 Leute getötet und über 500 verletzt.

V: Sie haben zuerst angegeben Ihre Kinder und Ihre Nichten hätten keine eigenen Fluchtgründe. Warum geben Sie jetzt an, dass sie Angst hätten, dass Ihre Töchter beschnitten werden würden?

A: Das stimmt, meine Schwiegermutter verlangt das.

V: Es hängt von der Zustimmung der Eltern ab, ob Mädchen beschnitten werden.

A: Das stimmt nicht, es wird von der Großmutter bestimmt.

F: Würden Sie Ihre Mädchen beschneiden lassen?

A: Nein, ich bin absolut dagegen, meine Frau auch, nachgefragt, es ist Tradition und die Großmutter bestimmt, ob ein Mädchen beschnitten wird.

(...)

F: Sie haben jetzt in dieser Vernehmung 3 Mal ein verschiedenes Datum zum fluchtauslösenden Vorfall angegeben. Sagen Sie das Datum genau und warum gab es die Widersprüche zw. XXXX ?

A: Es war der XXXX , als mein Bruder und meine Tochter erschossen wurden. Die anderen Daten waren die anderen Vorfälle, einmal wurde mir vorgeworfen, dass ich Geld für die Regierung zahle, das war am XXXX , dann wurde ich aufgefordert meine Tochter herzugeben, das war 2 Monate später - es war der 26. Juni wurde ich von der Al Shabaab mit 3 Tagen Bedenkzeit und am 3 Juli sind sie dann gekommen. Ich habe das Datum falsch zugeordnet oder es gab ein Missverständnis bei der Übersetzung.

F: Sie gaben aber ganz genau an, dass am XXXX der erste Vorfall war. Warum sagen Sie jetzt, dass es am XXXX gewesen wäre?

A: Ich erinnere mich nicht.

F: Sie sagten, dass die ganze Familie beim letzten Vorfall auch zuhause gewesen wäre. Erklären Sie das, wo genau waren Ihre Tochter und die Nichte, und wo genau waren Sie selbst, warum wurden nicht alle getötet?

A: Meine Nichte war mit anderen Kindern auf der Straße spielen, meine Frau war in der Küche und meine Tochter gestillt, mein Bruder hat im Flur vor der Küche gefrühstückt. Meine Mutter hat gegenüber von meinem Bruder gelegen und mit ihm geredet. Ich bin noch im Bett in meinem Schlafzimmer im 3.ten Zimmer nach der Küche gelegen, habe aber nicht geschlafen. Das Haus ist ebenerdig und hat 5 Zimmer. Die Shabaab kamen durch den Haupteingang und ich sprang durch das Fenster im Schlafzimmer im Erdgeschoß auf die Freie Fläche zum Nachbarhaus. (Anm. AW Skizziert das Haus, Skizze wird zur Einvernahme gehängt)

F: Warum wurden nicht alle getötet?

A: Die Al Shabaab wollten niemanden umbringen, sie wollten nur mich und meine Tochter.

F: Warum wurden dann der Bruder und die Tochter getötet?

A: Als die Al Shabab meine Tochter mitnehmen wollten, wollte das mein Bruder verhindern und dann haben Sie zu schießen begonnen, und dabei wurden sie getötet.

F: Warum können Sie den Vorfall so genau schildern, wenn Sie im verschlossenen Nebenzimmer waren und nach den Schüssen geflüchtet sind?

A: Die Nachbarn und meine Frau haben es mir nachträglich geschildert. Meine Frau wurde bei dem Vorfall auch von kochendem Wasser verbrüht.

F: Warum wussten Sie, dass die Al Shabaab Sie töten wollte, wenn Sie nur Ihre Tochter als Ehefrau für einen Al Shabaab holen wollten?

A: Weil die Al Shabaab mich als Ungläubigen bezeichnet und das ist ein Todesurteil.

F: Wie konnten Sie mit gebrochenem Fuß noch zum Versteck laufen und warum konnten Sie ohne Krankenbehandlung dann nach Mogadischu flüchten?

A: Ich bin auf den Knien und Händen gekrochen, ich konnte nicht mehr laufen, nachgefragt aber die Al Shabaab Leute sind nicht nachgekommen und haben nicht nach mir gesucht. Ich bin auf meiner Flucht aus XXXX mit einem Stock gehumpelt und in Mogadischu habe ich mich in einer Apotheke behandeln lassen. Ich habe jetzt noch schmerzen.

V: Es ist nicht glaubwürdig, dass Ihre Geschichte stattgefunden hat und dass sich der Vorfall so zugetragen hätte?

A: Ich kann nur sagen, dass ich gehört habe, dass mein Schwager 5 Tage nach unserer Flucht nach XXXX zurückgekehrt ist, nachgefragt er hatte auch ein Geschäft in XXXX und in Mogadischu und wohnte in beiden Orten, und er von der Al Shabaab geköpft worden ist, nachgefragt weil die Al Shabaab wusste, dass er uns die Flucht organisiert hatte, nachgefragt in der Türkei habe ich es erfahren, nachgefragt meine Freund XXXX hat es mir am Telefon erzählt, nachgefragt seit der Türkei hatte ich keinen Kontakt mehr zu XXXX .

V: Es ist nicht glaubwürdig, dass Ihre Geschichte stattgefunden hat und dass sich der Vorfall so zugetragen hätte, Ihre Schilderung ist zwar sehr ausführlich geschildert aber widersprüchlich zur Aussage Ihrer Frau und in sich selbst widersprüchlich im Zusammenhang und der Abfolge?

A: Die Al Shabaab haben nicht gewusst, dass ich mir den Fuß gebrochen habe, daher sind sie nicht nachgelaufen, sie hatten gedacht, dass ich schon weg wäre, sie hatten auch Zeitdruck, denn wenn man Schüsse hört, kommen die Leute und sehen nach was los ist. Nachgefragt XXXX hat die Schüsse nicht gehört, er war an diesem Tag in XXXX . Nachgefragt er ist erst am Abend zurückgekommen, wann er weggefahren ist weiß ich nicht, nachgefragt, die Schüsse sind um 6 Uhr in der Früh gefallen.

V: Die Behörde glaubt Ihnen nicht. Sagen Sie noch was dazu?

A: Ich kann nur sagen, was ich gesehen habe. Ich kann nicht mehr sagen, als ich erzählt habe.

V: Es ist nicht nachvollziehbar, dass Sie beim Aufenthalt in Mogadischu noch zusätzlich von den Warlords eingesperrt wurden und Sie Lösegeld zahlen mussten. Was sagen Sie dazu?

A: Ich war in Mogadischu 5 Tage gefangen und mein Schwager bezahlte für mich, man kann gegen die Warlords nichts machen, sie haben Uniform und bestimmen.

F: Warum bezahlte Ihr Schwager erst nach 5 Tagen?

A: Mein Schwager musste erst Verhandlungen führen, nachgefragt die Warlords wollten zuerst 5000 USD, nachgefragt ich habe es nicht gesagt, weil wir uns durch die Gespräche auf 2000 USD einigen konnten. Ich wurde nicht konkret nach der ursprünglichen Forderung gefragt.

(...)"

Die Zweitbeschwerdeführerin wurde am 16.10.2017 in Beisein eines Dolmetschers der Sprache Somali beim Bundesasylamt niederschriftlich einvernommen. Im Zuge ihrer niederschriftlichen Einvernahme gab sie im Wesentlichen zu ihren Fluchtgründen an:

"(...)

F: Sind Sie einvernahmefähig, d.h. sind Sie psychisch und physisch in der Lage die Befragung durchzuführen?

A: Ja.

F: Wie geht es Ihnen, befinden Sie sich in Therapie, Behandlung oder leiden Sie an einer chronischen Krankheit?

A: Mir geht es gut, ich nehme keine Medikamente.

F: Wie geht es Ihren Kindern? Sind sie gesund?

A: Ja, ihnen geht es gut.

F: Vertreten Sie Ihre Kinder im Asylverfahren?

A: Mein Mann und ich vertreten die Kinder. Nachgefragt gebe ich an, dass wir keine gemeinsame Obsorgeerklärung abgegeben haben.

Anmerkung: Die AW wird belehrt, dass in diesem Fall sie die gesetzliche Vertreterin der Kinder ist.

F: Haben Ihre Kinder eigene Fluchtgründe oder gelten Ihre Fluchtgründe auch für Ihre Kinder?

A: Wir haben dieselben Fluchtgründe.

F: Wie geht es Ihren beiden Nichten, die Sie nach Österreich mitgebracht haben? Sind sie gesund?

A: Beide sind gesund.

F: Vertreten Sie Ihre noch minderjährige Nichte im Asylverfahren?

A: Ja, die vertrete ich. Nachgefragt gebe ich an, dass mein Mann gefragt wurde für die Obsorge, deshalb hat er die.

F: Hat Ihre noch minderjährige Nichte eigene Fluchtgründe oder gelten Ihre Fluchtgründe auch für sie?

A: Sie hat dieselben Gründe wie ich.

(...)

F: Haben Sie im Verfahren bis dato (Polizei) der Wahrheit entsprechende Angaben gemacht, wurden Ihnen diese jeweils rückübersetzt und korrekt protokolliert?

A: Dreimal ja, alles war richtig.

F: Können Sie bitte einen kurzen Lebenslauf bezüglich ihrer Person schildern? Z.B.: Wo sind Sie aufgewachsen, welche Schulausbildung haben Sie absolviert, welchen Beruf haben Sie ausgeübt etc.?

A: Ich wurde am XXXX geboren. Ich habe keine Schulbildung, meine Eltern haben das nicht erlaubt, sie haben immer versucht, mich zu Hause festzuhalten, ich weiß nicht warum, sie haben gesagt, Mädchen bleiben zu Hause, du bleibst. Eine Nachbarin hat mich ein bisschen unterrichtet, ich kann lesen und schreiben. Ich habe nie gearbeitet oder Geld verdient. Mein Bruder hat die Familie unterstützt, er hat ein eigenes Geschäft gehabt. Ich habe am XXXX traditionell geheiratet, der Scheich hat uns eine Heiratsurkunde gegeben, die hat mein Mann bei sich. Er war davor schon einmal verheiratet und hatte drei Kinder aus dieser Beziehung, eine Tochter wurde im Februar 2013 getötet, die war damals 15 Jahre alt und lebte mit uns zusammen. Nachgefragt gebe ich an, dass die noch lebenden Kinder aus dieser Beziehung bei ihrer Mutter in XXXX leben, ein Sohn und eine Tochter, wie alt die sind, weiß ich nicht. Die eine Tochter lebte bei uns, weil sie ihre Oma liebte, aber auch die anderen kamen zu uns. Wir haben drei gemeinsame Kinder, die Tochter XXXX den Sohn XXXX und die Tochter XXXX

V: Der Polizei haben Sie gesagt, Sie wären Arzthelferin gewesen. Heute wollen Sie nie gearbeitet haben.

A: Ja, das stimmt, aber da habe ich nichts verdient, ich habe den Ärzten Sachen getragen. Anmerkung: Die AW wird über ihre Wahrheits- und Mitwirkungspflicht belehrt.

F: Geben Sie chronologisch Ihre Wohnorte an.

A: Ich bin in XXXX geboren, wir sind nach XXXX übersiedelt, als ich noch sehr klein war. Bis 2013 war ich immer in XXXX , erst in meinem Elternhaus mit meinen Eltern und den Geschwistern, und nach meiner Heirat bin ich zu meinem Ehemann, seiner Mutter und seinen Geschwistern gezogen. Das Haus von ihnen war nicht weit von meinem Elternhaus entfernt.

(...)

F: Welcher Volksgruppe und Religion gehören Sie an?

A: Ich bin XXXX und Moslem.

F: Haben oder hatten Sie jemals irgendwelche Dokumente?

A: Ja, einen Reisepass. Nachgefragt gebe ich an, dass ich ihn in der Türkei verloren habe.

(...)

F: Wovon lebt die Familie im Herkunftsland?

A: Heute weiß ich das nicht, vorher vom Geschäft meines Bruders. Mein Mann hat ein eigenes Geschäft zu Hause gehabt mit Lebensmitteln und Kleidung, damit konnte er seine beiden Familien und auch seine Mutter erhalten.

F: Hat Ihre Familie irgendwelche Besitztümer in Ihrem Heimatland, z. B. Häuser, Grund?

A: Unser Elternhaus gehört uns, und das Haus, in dem ich mit meinem Mann gelebt habe, gehört auch ihnen. Wir haben auch Plantagen gehabt früher, aber dort haben wir seit Jahren nicht geerntet, mein Vater ist alt geworden. Das war groß, aber wie groß, kann ich nicht sagen.

F: Wo genau in XXXX haben Sie gelebt (Adresse, Wegbeschreibung)?

A: In XXXX , das ist ein Bezirk.

(...)

F: Wie hat Ihr Alltag in XXXX ausgesehen, was haben Sie den ganzen Tag gemacht?

A: Ich stand morgens früh auf, bereitete das Frühstück vor, dann habe ich die Wohnung aufgeräumt, das Mittagessen gekocht, danach habe ich mit meiner Tochter und der Nichte gespielt, am späten Nachmittag habe ich begonnen, das Abendessen zu kochen. Meine Nichte ging in eine Koranschule in die Nähe, meine Tochter war noch zu klein um in die Schule zu gehen. Mein Sohn kam erst in der Türkei auf die Welt.

F: Wann haben Sie die Ausreise angetreten?

A: Im Juni 2013 verließ ich XXXX , ich weiß nicht mehr, wann, ich glaube, Mitte des Monats. An dem Tag, wo wir weg sind, ist nichts passiert, das war ein normaler Tag.

F: Schildern Sie kurz Ihren Reiseweg.

A: Von XXXX sind wir im Juni 2013 nach Mogadischu mit einem Fruchttransporter, ich, meine Nichte und meine Tochter, wir drei sind losgefahren. Wir kamen nach Mogadischu, mein Mann war schon dort, er kam zwei Wochen vor uns nach Mogadischu, dort waren wir eine Weile bei einem Freund meines Mannes und meines Bruders, so einen Monat, am 01.08.2013 verließen wir Mogadischu, mein Mann, meine Tochter, meine Nichte XXXX und ich. Wir sind in die Türkei geflogen, dort waren wir zwei Jahre. Wir hatten 1.600 US$ in bar mit, davon mieteten wir uns eine Wohnung. Wir haben davon gelebt. Nachgefragt gebe ich an, dass wir davon nicht alle zwei Jahre lang gelebt haben, mein Mann hat dann in einer Kleiderfabrik gearbeitet und da 1.200 Türkische Lira verdient.

Wir sind im September 2015 weitergereist nach Griechenland im Schlauchboot, da war mein Sohn schon geboren. Wir sind nicht in der Türkei geblieben, weil man da nicht arbeiten konnte. Nachgefragt gebe ich an, dass mein Mann dort schon gearbeitet hat, aber das war harte Arbeit und er hat nicht viel verdient. In Griechenland waren wir drei Nächte, wir sind gleich weitergereist. Über Mazedonien, Serbien, Kroatien und Ungarn sind wir nach Österreich gekommen. In Mazedonien waren wir einen Tag, in Serbien sind wir gleich weiter, in Kroatien sind wir in einen anderen Zug umgestiegen und durchgefahren, in Ungarn sind wir auch nur durchgefahren.

F: Wo haben Sie die letzte Nacht vor der Ausreise verbracht?

A: In XXXX in unserem Zuhause.

F: Wann haben Sie den Entschluss zur Ausreise gefasst?

A: Das haben mein Ehemann und mein Bruder beschlossen, wann, weiß ich nicht. Nachgefragt gebe ich an, dass ein junger Mann zu mir heimgekommen ist und gesagt hat, dass mein Mann schon in Mogadischu ist und dass ich zu ihm fahren soll, das war Mitte Juni 2013.

(...)

F: Schildern Sie die Gründe, warum sie Ihr Heimatland verlassen und einen Asylantrag gestellt haben, detailliert, von sich aus, vollständig und wahrheitsgemäß.

Soweit Sie auf Ereignisse Bezug nehmen, werden Sie auch aufgefordert, den Ort und die Zeit zu nennen, wann diese stattfanden und die Personen, die daran beteiligt waren.

A: Okay. Die Probleme, wegen derer ich die Heimat verlassen habe, ist, die Leute wollten meinem Ehemann Probleme machen. Eines Tages wurde mein Ehemann gefragt, ob er seine Tochter hergeben will, das war Anfang Juni 2013. Männer kamen zu meinem Ehemann und fragten, ob er seine Tochter einen Mann heiraten lässt. Er antwortete nein, dass seine Tochter noch nicht volljährig und zu klein zum Heiraten sei, sie haben ihn bedroht und gesagt, wenn sie sie uns nicht geben, werden sie was erleben. Eines Morgens Anfang Juni 2013 kamen die Männer zu uns nach Hause, sie waren bewaffnet. Ich war in dem Moment in der Küche und bereitete Fladenbrot zu, mein Ehemann schlief im Schlafzimmer. Sein Bruder lebte mit ihm zusammen, und seine Tochter stand im Flur zwischen dem Eingang und der Küche, sie hat dort gearbeitet, sie hatte einen Kübel Wasser und wollte putzen. Sie kamen mit Gewalt ins Haus rein, mein Schwager hat mit ihnen gesprochen, er fragte sie was los ist, sie sagten wir möchten das Mädchen, sie haben sie festgehalten. Mein Schwager sagte, bitte lassen sie das Kind los, er nahm den Mann, der war bewaffnet mit einer Pistole, der hat das Mädchen losgelassen und meinen Schwager erschossen. Ich hörte unendliche Schüsse, sie haben das Feuer eröffnet, auch das Mädchen haben sie erschossen, die anderen Männer suchten meinen Mann. Als ich die Schüsse hörte, dachte ich, sie hätten meinen Mann erschossen. Als mein Mann die Schüsse hörte, flüchtete er aus dem Fenster und hat sich dabei einen Fuß gebrochen und an der Stirn verletzt. Bei unserem Haus war eine Garage, dort hat er sich versteckt. Sie haben meinen Schwager umgebracht und das Mädchen auch. Auch die Mutter meines Mannes haben sie umgebracht, wie, weiß ich nicht, es gab keine Narben oder Wunden, aber sie ist am selben Tag gestorben. Die Männer haben XXXX , meinen Mann, gesucht und als sie ihn nicht gefunden haben, sind sie weggegangen. Die Nachbarn kamen dann zu uns und die Leichen wurden beerdigt. Ich war erschrocken, ich habe Schutz unter einem Tisch gesucht, ich war verletzt und blutete, aber ich wusste nicht, wie das passiert war, ich blutete an Hand und Bein. Meine Tochter und ich waren danach weiter zu Hause, ich wusste nicht, wo XXXX war, aber später habe ich erfahren, dass er am Leben ist. Er ging zu einem jungen Mann in XXXX , einem Freund von uns, und der erzählte uns, dass er am Leben sei. Das Haus von diesem Mann war zu Fuß erreichbar in zehn Minuten. Er blieb bei diesem Mann eine Woche und der brachte ihn auch nach Mogadischu. Mein Mann hatte das Bein gebrochen und der Mann brachte ihn auch zum Arzt, ob in XXXX oder in Mogadischu weiß ich nicht, aber in XXXX gibt es ein Krankenhaus. Nachgefragt gebe ich an, dass ich meinen Mann erst in Mogadischu wiedergesehen habe.

Anmerkung: Die AW hat nasse Augen, als sie davon spricht, dass sie nicht wusste, ob ihr Partner am Leben sei.

F: Gibt es noch andere Gründe, warum Sie Somalia verlassen haben?

A: Nein, nur diese Probleme.

Es wird rückübersetzt. Ast wird aufgefordert genau aufzupassen und sofort bekannt zu geben, wenn etwas nicht korrekt sein sollte bzw. er noch etwas zu ergänzen hat.

Nach erfolgter Rückübersetzung gebe ich an, dass alles richtig und vollständig ist und alles richtig wiedergegeben wurde.

F: Was würde Sie konkret erwarten, wenn Sie jetzt in ihren Herkunftsstaat zurückkehren müssten?

A: Zwei Probleme werde ich erleben. Da ist erstens das Problem, das wir damals erlebt haben, das ist immer noch dort, und meine Töchter werden beschnitten, wenn wir heimkehren.

V: Sie haben mehrmals im Verfahren betont, Ihre Kinder hätten keine eigenen Fluchtgründe. Warum geben Sie jetzt an, dass Ihre Töchter beschnitten werden würden?

A: Das stimmt, so habe ich das gesagt, aber sie würden beschnitten werden.

V: Es hängt von der Zustimmung der Eltern ab, ob Mädchen beschnitten werden.

A: Das stimmt, aber meine Eltern würden mich dazu zwingen.

V: Erstens waren Ihre Eltern sehr betagt bei Ihrer Ausreise, es ist möglich, dass sie heute nicht mehr leben, und zum anderen unterstehen Sie als verheiratete Frau nicht mehr der Autorität der Eltern, sondern der Ihres Mannes. Sie und Ihr Partner haben es zu verantworten, wenn den Mädchen so etwas angetan werden würde.

A: Ja, das ist richtig.

F: Würden Sie Ihre Mädchen beschneiden lassen?

A: Nein, aber es ist Tradition.

(...)

V: Ihr angeblicher Fluchtgrund hat sich einigermaßen verändert seit Ihrer Erstbefragung bei der Polizei. Damals haben Sie nicht angegeben, dass Sie beim angeblichen Tod der Tochter Ihres Partners bzw. Ihres Schwagers im selben Haus aufgehalten haben wollen, und es war auch nicht die Rede davon, dass das angeblich getötete Mädchen hätte verheiratet werden sollen. Warum haben Sie heute Ihre Geschichte geändert?

A: Okay. Es ist mir gesagt worden, habe ich eigene Probleme, oder sind das die von meinem Mann, und genauer habe ich das damals nicht gesagt. Ich habe die Heimat wegen der Probleme meines Mannes verlassen, damals habe ich das auch so angegeben.

V: Bei Ihrer Erstbefragung haben Sie angegeben, dass Ihr Mann nach zwei Wochen Abwesenheit nach dem Tod seiner Tochter mit seinem Cousin zum gemeinsamen Wohnhaus zurückgekehrt sei. Mir dagegen haben Sie heute erzählt, Sie hätten ihn erst in Mogadischu wiedergesehen. Warum ändern Sie Ihre Geschichte?

A: Nein, das habe ich nicht angegeben. Ich sagte, dieser Mann hat uns verständigt, dass er am Leben ist.

V: Bei Ihrer Erstbefragung haben Sie behauptet, nie einen Reisepass besessen zu haben. Mir dagegen haben Sie heute erzählt, dass Sie sehr wohl einen somalischen Pass hatten, nur wollen sie diesen heute in der Türkei verloren haben.

A: Diesen Reisepass hat mein Bruder für mich ausgestellt, und ich habe ihn in der Türkei verloren.

Vorhalt wird wiederholt.

A: Ich meinte den Reisepass, mit dem ich von Mogadischu in die Türkei gekommen bin.

F: Wer waren die Männer, die angeblich zu Ihrem Mann kamen, um seine Tochter zu verheiraten?

A: Al Shabaab.

V: Wenn Sie die Identität der Männer kannten, warum haben sie diese vorhin nicht erwähnt?

A: Ich dachte, Sie (Referentin) würden mich das noch fragen.

V: Sie waren aufgefordert, frei zu schildern, was Ihnen angebliche wiederfahren ist daheim.

A: Ja.

F: Woher wussten Sie, dass es Al Shabaab waren?

A: Das hat mir XXXX erzählt.

F: Wie viele bewaffnete Männer drangen angeblich ins Haus ein?

A: Viele Leute, ich würde fünf schätzen.

F: Haben Sie sich während des angeblichen Vorfalls in Ihrem Haus die ganze Zeit in der Küche aufgehalten?

A: Ja, ich war die ganze Zeit in der Küche, ich habe mich dann unter einen Tisch in der Küche geflüchtet.

V: Wenn Sie die Küche nicht verlassen haben und Ihr Mann gleich aus dem Schlafzimmerfenster gesprungen ist, als er Schüsse hörte, woher wissen Sie dann, was in den anderen Räumen passiert ist?

A: Aus der Küche konnte man in den Flur sehen. Bevor ich unter den Tisch flüchtete, habe ich alles gesehen, ich hatte auch meine Tochter auf dem Schoß unter dem Tisch, als ich sah, dass das Mädchen draußen umfiel, nahm ich meine Tochter und bin unter den Tisch. In der Küche bin ich vor dem Herd gesessen, davor war der Eingang, dahinter ein Wasserbehälter. In der Ecke war ein Geschirrschrank und in der anderen Ecke ein Tisch. Im Schlafzimmer war das Bett, ein Tisch mit Spiegel und ein Kleiderschrank, mehr war da nicht.

Anmerkung: Die AW wird aufgefordert, erst die Anordnung der Räume im Haus aufzuzeichnen und dann die Küche und das Schlafzimmer des Mannes detailliert aufzuzeichnen. Wird in Kopie zum Akt genommen (1).

V: Es ist nicht glaubhaft, dass mindestens fünf bewaffnete Männer es nicht geschafft hätten, das Mädchen zu entführen.

A: Sie waren verärgert, dass mein Schwager das Mädchen festgehalten hat.

Vorhalt wird wiederholt.

A: Das Mädchen hat geschrien.

Anmerkung: Die AW weicht erneut aus.

V: Wenn Ihre Schwiegermutter keine Wunden aufwies, woher wollen Sie dann wissen, dass auch sie von den Angreifern getötet wurde angeblich?

A: Ich kann nur sagen, dass sie tot war, sie hatte keine Wunden.

F: Was haben Sie unmittelbar nachdem die Männer das Haus verlassen haben getan?

A: Es ging mir schlecht, ich war schockiert.

Frage wird wiederholt.

A: Die Nachbarn sind gekommen und haben mich unter dem Tisch rausgeholt, gleich nachdem sie gesehen haben, dass diese Leute weggegangen sind.

F: Wie oft sind diese Männer zu Ihnen nach Hause gekommen insgesamt?

A: Das war das das erste Mal, als sie zu uns nach Hause gekommen sind, davor haben sie meinen Mann einmal bedroht, aber das war woanders, als er unterwegs war, wo weiß ich nicht. Nachgefragt gebe ich an, dass er es mir erzählt hat, aber ich habe das vergessen.

V: Ihren Angaben zufolge hat sich Ihr Partner den Fuß gebrochen beim Sprung aus dem Fenster. Wie hätte er danach den Fußweg zu seinem Freund in Janale bewältigen sollen?

A: Am Anfang hat er das nicht bemerkt, erst als er bei seinem Freund war hat er bemerkt, dass sein Fuß gebrochen war.

V: Ihr Partner hat sich Ihren Angaben nach dem Sprung durchs Fenster bei einer Garage beim Haus versteckt, und Ihren Angaben nach sind die Nachbarn gleich zu Hilfe gekommen, als die Angreifer weggingen. Warum ist Ihr Mann danach trotzdem allein zu seinem Freund gegangen?

A: Er hatte Angst, dass sie zurückkommen.

V: Warum hätte sich Ihr Partner selbst in Sicherheit bringen sollen aus einer Gefahr, seine Familie aber schutzlos zurücklassen? Das ist nicht nachvollziehbar.

A: Sie haben ihn bedroht, er hatte Angst um sein Leben.

V: Dass Sie in der Türkei einen Mann aus XXXX getroffen haben wollen, wäre schon ein großer Zufall, dass es aber auch noch ein alter Bekannte, Ihr Nachbar, gewesen sein soll, ist definitiv nicht glaubhaft.

A: Es war so.

V: Der angebliche Tod Ihres Bruders nach Ihrer Ausreise beruht in jedem Fall auf reinem Hörensagen, da Sie ja keinen persönlichen Kontakt ins Heimatland haben wollen seit der Ausreise.

A: Ich habe nur die Erzählungen bekommen.

V: Sie sind von Ihrem Wohnhaus aus ausgereist, wo Sie noch mindestens eine Woche lang nach dem angeblichen Angriff, bei dem die Tochter Ihres Mannes und dessen Bruder gestorben sein sollen, mit Ihrer Tochter gelebt haben. Hätten sich dort die von Ihnen behaupteten Ereignisse abgespielt, dann hätten Sie sich mit Ihrer Tochter wohl woanders in Sicherheit gebracht, bei Ihren Eltern beispielsweise.

A: ich wollte dort auf meinen Mann warten, ob er am Leben ist oder nicht.

V: Sie waren mehrere Jahre unterwegs nach Österreich und haben sehr viele Gelegenheiten verstreichen lassen, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen. Die ho. Behörde geht davon aus, dass Sie keinesfalls auf der Suche nach einem sicheren Platz zum Leben waren, sondern den finanziellen Vorteil der Familie durch Asylmissbrauch und Asyloptimierung suchten. Was sagen Sie dazu?

A: Nein, es ist nicht so. Mein Ehemann hat das entschieden, dass wir hierherkommen.

(...)"

2. Mit nunmehr angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich betreffend die Beschwerdeführer vom 24.10.2017 wurde unter Spruchteil I. der Antrag auf internationalen Schutz hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen, unter Spruchpunkt II. dieser Antrag auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Somalia abgewiesen, unter Spruchpunkt III. ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass die Abschiebung nach Somalia zulässig sei und unter Spruchteil IV. eine Frist für die freiwillige Ausreise von 2 Wochen eingeräumt.

In der Begründung des Bescheides wurden die oben bereits im wesentlichen Inhalt wiedergegebenen Einvernahmen dargestellt und Feststellungen zu Somalia getroffen. Es habe nicht festgestellt werden können, dass die Beschwerdeführer einer individuell gegen ihre Person gerichtete Verfolgung aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, etc. zu befürchten gehabt hätten oder haben. Es hätte keine asylrelevante Gefährdung für die Person der Beschwerdeführer im Falle der Rückkehr nach Somalia festgestellt werden können.

Es konnte unter Berücksichtigung aller bekannten Umstände nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführer im Falle ihrer Rückkehr in ihr Heimatland dort einer realen Gefahr der Verletzung von Art 2, Art 3 EMRK oder der Protokolle Nr. 6 oder Nr. 13 zur Konvention ausgesetzt wäre oder für sie als Zivilpersonen eine ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konflikts mit sich bringen würde. Es konnte nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführer im Falle ihrer Rückkehr nach Somalia in eine existenzbedrohende Notlage geraten würden. Es würden unter Berücksichtigung aller bekannten Tatsachen keine Umstände existieren, welche einer Rückkehrentscheidung nach Somalia entgegenstehen würden.

3. Gegen diese Bescheide wurde fristgerecht Beschwerde erhoben und wurde insbesondere ausgeführt, die Flucht sei erfolgt, weil der Erstbeschwerdeführer Probleme mit der Al Shabaab gehabt habe. Zur Nichte bzw. Verwandten wurde darauf hingewiesen, dass diese von sexueller Ausbeutung betroffen wäre als alleinstehende Frau. ihr sei Asyl zu gewähren, da die junge alleinstehende Beschwerdeführerin von sexueller Ausbeutung betroffen wäre im Fall einer Rückkehr. Das BFA habe lediglich geringe Abweichungen in untergeordneten Angaben festgestellt. Verwiesen wurde darauf, dass sich das BFA nirgendwo mit den Stellungnahmen auseinandersetzt.

Am 15.02.2018 langten ärztliche Bestätigungen, datiert mit 09.02.2018, beim BVwG ein, wonach an der minderjährigen

Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
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