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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mangels Legitimation; keine Genehmigung durch den für den Einschreiter gerichtlich bestellten ErwachsenenvertreterRechtssatz
Mit Verfügung vom 10.08.2018 - zugestellt am 14.08.2018 - forderte der VfGH den für den Antragsteller bestellten gerichtlichen Erwachsenenvertreter unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zwei Wochen bekannt zu geben, ob er die Antragstellung genehmigt.
Mit Mitteilung vom 21.08.2018 teilte der gerichtliche Erwachsenenvertreter mit, dass er die Antragstellung nicht genehmigt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2018:E3161.2018Zuletzt aktualisiert am
05.10.2018