RS Vfgh 2018/9/24 E3161/2018

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Veröffentlicht am 24.09.2018
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Legitimation

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags auf Bewilligung der Verfahrenshilfe mangels Legitimation; keine Genehmigung durch den für den Einschreiter gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter

Rechtssatz

Mit Verfügung vom 10.08.2018 - zugestellt am 14.08.2018 - forderte der VfGH den für den Antragsteller bestellten gerichtlichen Erwachsenenvertreter unter Hinweis auf die Säumnisfolgen auf, innerhalb von zwei Wochen bekannt zu geben, ob er die Antragstellung genehmigt.

Mit Mitteilung vom 21.08.2018 teilte der gerichtliche Erwachsenenvertreter mit, dass er die Antragstellung nicht genehmigt.

Entscheidungstexte

  • E3161/2018
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 24.09.2018 E3161/2018

Schlagworte

VfGH / Legitimation, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2018:E3161.2018

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2018
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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