Norm
ZPO §425Rechtssatz
Die Rückleitung des Aktes an das Erstgericht mit dem Auftrag, der Vorbereitung der Rekursentscheidung dienende Erhebungen (zB zum Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes) vorzunehmen, wird von der Rechtsprechung als interne Verfügung und nicht als verfahrensrechtliche Entscheidung oder Entscheidung über ein Rechtsschutzbegehren angesehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132191Im RIS seit
01.10.2018Zuletzt aktualisiert am
24.08.2021