RS Vwgh 2018/8/1 Ra 2018/06/0067

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Veröffentlicht am 01.08.2018
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8
BauG Stmk 1995 §26 Abs1

Rechtssatz

Da die Verfahrensrechte einer Partei nicht weiter als ihre materiellen Rechte gehen, können Verfahrensfehler für die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren nur dann von Relevanz sein, wenn damit eine Verletzung ihrer materiellen Rechte gegeben wäre (vgl. etwa VwGH 29.6.2017, Ra 2017/06/0104, mwN).

Schlagworte

Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018060067.L01

Im RIS seit

08.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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