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L70309 Buchmacher Totalisateur Wetten WienNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
In Ansehung der zur Zeit der Beschlagnahme und der Betriebsschließung geltenden Fassung des Wr WettenG 2016, LGBl. Nr. 48/2016, wonach in § 23 Abs. 5 im ersten Satz nach der Wortfolge "Verfügungen nach Abs. 2" die Wortfolge "und Abs. 3" eingefügt und die Wortfolge "drei Tagen" durch die Wortfolge "eines Monats" ersetzt wurde, ist die Erlassung des "Deckungsbescheides" innerhalb der Monatsfrist, so rechtzeitig, dass dieser der selbständigen Anfechtung der Maßnahme entgegen steht (vgl. VwGH 9.6.2017, Ra 2017/02/0060).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchAnzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018020257.L01Im RIS seit
25.09.2018Zuletzt aktualisiert am
28.09.2018