RS OGH 2018/6/20 7Ob173/17t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2018
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Norm

JN §90

Rechtssatz

Ein Rechtsgeschäft, das einen Binnenschifffahrtstransport betrifft, ist kein Seefrachtgeschäft im Sinn des § 90 JN.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132186

Im RIS seit

24.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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