Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Interessenvertretung; Vorgangsweise bei Ablehnung von Vertretungsverlangen; Ermessenspielraum der PVRechtssatz
Trotz der gesetzlich gebotenen Ablehnung des Unterstützungsansuchens des Antragstellers besteht die gesetzliche Verpflichtung des DA, sich mit der Frage der um KOPM und KPR verringerten Koordinatorentätigkeit des Antragstellers im Rahmen des gesetzlichen Mitwirkungsrechtes des DA auseinanderzusetzen, also von sich aus die Frage zu prüfen, ob diese Entscheidung des DL im Interesse der Gesamtheit der Bediensteten, der Erfordernisse des Dienstbetriebs und des öffentlichen Wohls auch nach Ansicht des DA gerechtfertigt scheint (§ 2 Abs. 1 und 2 PVG; § 9 Abs. 1 letzter Halbsatz PVG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2018:A6.PVAB.18Zuletzt aktualisiert am
17.09.2018