RS Lvwg 2017/7/24 LVwG-S-1367/001-2016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.07.2017
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

24.07.2017

Norm

AZG §7 Abs4

Rechtssatz

Bei jährlich wiederkehrenden Feiertagen ist im Sinne des § 7 Abs. 4 AZG mit Sicherheit nicht von einem vorübergehend auftretenden besonderem Arbeitsbedarf im Sinne „einmaliger“ und „unvorhersehbarer“ auftretender Umstände und Ereignisse zu sprechen, ist doch hier mit einer erhöhten Kundenfrequenz und gestiegenen Ansprüchen zu rechnen.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; Arbeitszeit; Betriebsvereinbarung

Anmerkung

VwGH 05.09.2018. Ra 2017/11/0022-7, Zurückweisung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2017:LVwG.S.1367.001.2016

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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