Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
17.07.2018Norm
GewO 1994 §74 Abs2Rechtssatz
Die Frage der Flächenwidmung ist nach ständiger Rechtsprechung nicht im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren, sondern im Bauverfahren aufzugreifen. Die Beurteilung, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Immissionen eine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 1 und 2 GewO 1994 bewirken, hängt nicht von der Flächenwidmung der betroffenen Grundstücke ab (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 (2003), S. 560 f, dargestellte Judikatur). (VwGH 2004/04/0131)
Schlagworte
Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Nachbar; Einwendungen;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.678.001.2018Zuletzt aktualisiert am
18.09.2018