RS Lvwg 2018/7/17 LVwG-AV-678/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.07.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.07.2018

Norm

GewO 1994 §74 Abs2
GewO 1994 §75

Rechtssatz

Die Frage der Flächenwidmung ist nach ständiger Rechtsprechung nicht im gewerbebehördlichen Genehmigungsverfahren, sondern im Bauverfahren aufzugreifen. Die Beurteilung, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Immissionen eine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung im Sinne des § 74 Abs. 2 Z 1 und 2 GewO 1994 bewirken, hängt nicht von der Flächenwidmung der betroffenen Grundstücke ab (Hinweis auf die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO2 (2003), S. 560 f, dargestellte Judikatur). (VwGH 2004/04/0131)

Schlagworte

Gewerberecht; Betriebsanlage; Änderung; Nachbar; Einwendungen;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.678.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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