RS OGH 2018/6/27 13Os42/18b

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Veröffentlicht am 27.06.2018
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Norm

MRK Art6
StPO §363a

Rechtssatz

Behauptete Verletzungen von Art 6 MRK durch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die einen zivilrechtlichen Anspruch nicht abschließend in der Sache erledigen, scheiden als Anknüpfungspunkt für einen Antrag nach § 363a StPO aus.

Entscheidungstexte

  • 13 Os 42/18b
    Entscheidungstext OGH 27.06.2018 13 Os 42/18b
    Beisatz: Hier: Ablehnung der Entscheidung über eine gegen die zivilrechtlichen Ansprüche des Privatbeteiligten compensando eingewendete Gegenforderung zufolge eines als gegeben erachteten Aufrechnungsverbots. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132181

Im RIS seit

17.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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