Norm
StGB §136 Abs4Rechtssatz
Anvertraut iSd § 136 Abs 4 StGB meint die Erteilung einer generellen Fahrerlaubnis, mag sie auch bestimmten Einschränkungen unterliegen, nicht aber die bloß fallweise oder vorübergehende, einem einzelnen Auftrag oder bestimmten Zweck dienende Überlassung eines Fahrzeugs. Besteht die Arbeitspflicht des Dienstnehmers im Lenken eines Fahrzeugs, das ihm vom – nicht bloß vorübergehend – verfügungsberechtigten Dienstgeber übergeben wurde, so ist es in der Regel anvertraut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132180Im RIS seit
17.09.2018Zuletzt aktualisiert am
16.10.2018