RS OGH 2018/8/3 14Os70/18b

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Veröffentlicht am 03.08.2018
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Norm

StGB §136 Abs4

Rechtssatz

Anvertraut iSd § 136 Abs 4 StGB meint die Erteilung einer generellen Fahrerlaubnis, mag sie auch bestimmten Einschränkungen unterliegen, nicht aber die bloß fallweise oder vorübergehende, einem einzelnen Auftrag oder bestimmten Zweck dienende Überlassung eines Fahrzeugs. Besteht die Arbeitspflicht des Dienstnehmers im Lenken eines Fahrzeugs, das ihm vom – nicht bloß vorübergehend – verfügungsberechtigten Dienstgeber übergeben wurde, so ist es in der Regel anvertraut.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 70/18b
    Entscheidungstext OGH 03.08.2018 14 Os 70/18b
    Beisatz: Überschreitet der Dienstnehmer eine ihm erteilte Fahrerlaubnis, so bleibt er jedenfalls (also selbst bei erheblichen Gebrauchsüberschreitungen) straffrei und muss (nur) mit dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen (sogenanntes „Dienstnehmerprivileg“). (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132180

Im RIS seit

17.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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