RS OGH 2018/5/28 1R16/18g, 33R2/21p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2018
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Norm

ZPO §521a Abs1
ZPO §332 Abs2

Rechtssatz

Der Rekurs gegen einen Kostenvorschussauftrag für Sachverständigengebühren ist einseitig, weil es sich um eine prozessleitende Verfügung im engeren Sinn handelt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

verfahrensleitend

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000918

Im RIS seit

14.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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