Norm
ZPO §521a Abs1Rechtssatz
Der Rekurs gegen einen Kostenvorschussauftrag für Sachverständigengebühren ist einseitig, weil es sich um eine prozessleitende Verfügung im engeren Sinn handelt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
verfahrensleitendEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000918Im RIS seit
14.09.2018Zuletzt aktualisiert am
10.02.2021