RS OGH 2018/5/28 1R16/18g, 33R2/21p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.2018
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Norm

JN §8a
ZPO §332 Abs2

Rechtssatz

Über den Rekurs gegen einen Auftrag zum Erlag eines (ergänzenden) Kostenvorschusses für Sachverständigen- oder Dolmetschgebühren entscheidet nicht der Einzelrichter, sondern ein Dreirichtersenat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000917

Im RIS seit

14.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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