Norm
ABGB §364 Abs2 ARechtssatz
Je mehr die schädlichen Immissionen auf ein Manko in der Sphäre des Störers zurückzuführen sind, umso weniger kann man Abhilfemaßnahmen durch den Gestörten im Rahmen der Prüfung der Beeinträchtigung auf ihre Wesentlichkeit als zumutbar ansehen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Wesentlichkeit der EinwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132173Im RIS seit
13.09.2018Zuletzt aktualisiert am
27.12.2021