RS Lvwg 2018/7/2 LVwG-S-926/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.07.2018

Norm

ASchG 1994 §130 Abs1 Z19
ESV 2012 §12 Abs1
ESV 2012 §12 Abs2

Rechtssatz

Zur Erfüllung des Tatbestandes des § 12 Abs. 1 ElektroschutzV ist kein Erfolg der Tathandlung erforderlich, sondern es wird das Unterlassen näher beschriebener Maßnahmen, insbesondere die Nichtbeachtung der fünf Sicherheitsregeln, pönalisiert.

Schlagworte

Arbeitsrecht; Arbeitnehmerschutz; Verwaltungsstrafe; elektrische Anlage; Elektrofachkraft; Verschulden; Kontrollsystem;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.926.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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