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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
FSG 1997 §26 Abs3 Z1;Rechtssatz
Entscheidend für den Wegfall der Verkehrszuverlässigkeit (und folglich für die Entziehung der Lenkberechtigung) ist nicht (bloß) der Umstand, ob der Betreffende das gleiche Delikt wiederholen werde (oder mit dem Fahrzeug der betreffenden Klasse wiederholen werden könne), sondern die aus der Deliktsbegehung hervortretende Sinnesart des rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr (vgl. etwa aus der hg. Judikatur VwGH 21.10.2004, 2002/11/0166:
"Verkehrsunzuverlässigkeit, somit ... die charakterliche, durch
eine negative Einstellung zur Verkehrssicherheit geprägte Sinnesart").
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2018110003.J01Im RIS seit
31.08.2018Zuletzt aktualisiert am
03.09.2018