RS Vwgh 2018/8/10 Ra 2018/20/0314

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Veröffentlicht am 10.08.2018
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §20 Abs1;
AsylG 2005 §20 Abs2;

Rechtssatz

§ 20 AsylG 2005 gelangt nach seinem Wortlaut nicht zur Anwendung, wenn der Asylwerber das auf eine (behauptete) Homosexualität Bezug nehmende Vorbringen erst im (zu dieser Zeit bereits länger als ein Jahr anhängigen) Beschwerdeverfahren erstattet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2018200314.L02

Im RIS seit

31.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

14.02.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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