Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
12.12.2017Index
34 MonopoleNorm
GSpG 1989 §53Rechtssatz
Hat die Eigentümerin beschlagnahmter Glücksspielgeräte von ihrem Beschwerderecht schon gegen den zunächst nur gegenüber der Inhaberin der Glücksspielgeräte erlassenen Beschlagnahmebescheid Gebrauch gemacht (vgl. VwGH 23.01.2017, Ra 2016/17/0281) und wurde in dieser Sache vom VwG bereits eine Entscheidung getroffen, dann ist eine neuerliche Beschwerde der Eigentümerin gegen den später ihr gegenüber erlassenen Beschlagnahmebescheid mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückzuweisen.
Schlagworte
Beschwerdelegitimation unabhängig von Bescheidadressatenstellung, Beschlagnahmebescheid, Glücksspielrecht, kein weiteres RechtsschutzbedürfnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.41.10.2768.2017Zuletzt aktualisiert am
30.08.2018