RS Lvwg 2017/12/12 LVwG 41.10-2768/2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.2017
beobachten
merken

Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

12.12.2017

Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1989 §53
B-VG Art132 Abs1 Z1

Rechtssatz

Hat die Eigentümerin beschlagnahmter Glücksspielgeräte von ihrem Beschwerderecht schon gegen den zunächst nur gegenüber der Inhaberin der Glücksspielgeräte erlassenen Beschlagnahmebescheid Gebrauch gemacht (vgl. VwGH 23.01.2017, Ra 2016/17/0281) und wurde in dieser Sache vom VwG bereits eine Entscheidung getroffen, dann ist eine neuerliche Beschwerde der Eigentümerin gegen den später ihr gegenüber erlassenen Beschlagnahmebescheid mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Beschwerdelegitimation unabhängig von Bescheidadressatenstellung, Beschlagnahmebescheid, Glücksspielrecht, kein weiteres Rechtsschutzbedürfnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2017:LVwG.41.10.2768.2017

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten