RS Lvwg 2018/4/13 LVwG 20.3-3153/2017

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Veröffentlicht am 13.04.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

13.04.2018

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

TierschutzG 2005 §8a Abs1
TierschutzG 2005 §37 Abs2a
B-VG Art130 Abs1 Z2

Rechtssatz

Der Tatbestand des § 8a Abs 1 TierschutzG 2005 (TSchG) wird nach Maßgabe von § 8a Abs 2 TSchG bereits durch das Anbieten von Tieren im Internet erfüllt. Werden demnach, wie im gegenständlichen Fall, Tiere auf einer Facebook-Seite zum Verkauf angeboten, dann rechtfertigt dies eine Abnahme gemäß § 37 Abs 2a TSchG.

Schlagworte

Maßnahmenbeschwerde, Abnahme von Tieren, Anbieten im Internet, Facebook, Amtstierarzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2018:LVwG.20.3.3153.2017

Zuletzt aktualisiert am

30.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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