Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.09.2017Norm
VOG §3Rechtssatz
Rechtssatz 2
Der Beschwerdeführer hat in seiner Vergangenheit unter Beweis gestellt hat, dass er nicht in der Lage ist eine Berufstätigkeit beim selben Arbeitgeber für einen längeren Zeitraum auszuüben.
Die belangte Behörde zog als fiktives Einkommen einen Durchschnittswert des tatsächlichen Verdienstes des Beschwerdeführers innerhalb der letzten 12 Monate vor der vorfallsbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses heran.
Nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichtes ist dies eine durchaus schlüssige Methode, um den künftig entgehenden Verdienst nach § 3 VOG zu ermitteln.
Schlagworte
Arbeitsplatzwechsel, Berechnung, durchschnittliches Einkommen,European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:BVWG:2017:W264.2152820.1.02Zuletzt aktualisiert am
29.08.2018