RS Vwgh 2014/9/25 Ra 2014/07/0057

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Veröffentlicht am 25.09.2014
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art133 Abs6 Z1 idF 2012/I/051;
VwGG §34 Abs1 idF 2013/I/033;

Rechtssatz

Das in Revision gezogene E des VwG erging nicht gegenüber dem Zweitrevisionswerber als Verfahrenspartei; das bekämpfte E wurde ihm ausdrücklich lediglich in seiner Funktion als Vertreter der Erstrevisionswerberin zugestellt. Der Zweitrevisionswerber konnte daher durch das in Revision gezogene E in keinen Rechten verletzt werden; es fehlt ihm aus diesem Grund an der Berechtigung zur Erhebung einer Revision.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014070057.L01

Im RIS seit

27.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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