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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs6 Z1 idF 2012/I/051;Rechtssatz
Das in Revision gezogene E des VwG erging nicht gegenüber dem Zweitrevisionswerber als Verfahrenspartei; das bekämpfte E wurde ihm ausdrücklich lediglich in seiner Funktion als Vertreter der Erstrevisionswerberin zugestellt. Der Zweitrevisionswerber konnte daher durch das in Revision gezogene E in keinen Rechten verletzt werden; es fehlt ihm aus diesem Grund an der Berechtigung zur Erhebung einer Revision.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014070057.L01Im RIS seit
27.08.2018Zuletzt aktualisiert am
27.08.2018