Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
03.07.2018Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Einfache Arbeiten, die keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten erfordern, die in einem unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf und im Zusammenwirken mit anderen Arbeitskräften erbracht werden, stellen als solche keine eigenständigen Werke dar (vgl. VwGH 2010/09/0045 mwN).
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Werkvertrag; Kontrollsystem;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1093.001.2017Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018