Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.07.2018Norm
ASVG §4 Abs2Rechtssatz
Ob bei einer Beschäftigung die Merkmale persönlicher Abhängigkeit des Beschäftigten vom Empfänger der Arbeitsleistung gegenüber jenen persönlicher Unabhängigkeit überwiegen hängt davon ab, ob nach dem Gesamtbild der konkret zu beurteilenden Beschäftigung die Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten während dieser Beschäftigung weitgehend ausgeschaltet oder nur beschränkt ist (vgl. VwGH Slg. Nr. 12.325/A).
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Werkvertrag; Kontrollsystem;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1093.001.2017Zuletzt aktualisiert am
22.08.2018