RS Lvwg 2018/6/19 LVwG-S-1221/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2018
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Rechtssatznummer

3

Entscheidungsdatum

19.06.2018

Norm

ASVG §4 Abs1 Z1
ASVG §4 Abs2

Rechtssatz

Bloße Vertretungsregelungen und Mitspracherechte im Rahmen einer flexiblen Diensteinteilung bzw. Dienstplanerstellung, die dem Erwerbstätigen eingeräumte Möglichkeit, im Fall seiner Verhinderung eine Ersatzarbeitskraft stellig zu machen, haben nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes mit dem für das Fehlen der persönlichen Arbeitspflicht herausgearbeiteten Kriterien eines „generellen Vertretungsrechts“ nichts zu tun und schließen das Vorliegen einer persönlichen Abhängigkeit [iSd § 4 Abs. 2 ASVG] nicht aus.

Schlagworte

Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Dienstnehmer; persönliche Abhängigkeit; wirtschaftliche Abhängigkeit; Entgelt;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.1221.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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