RS Lvwg 2018/7/2 LVwG-AV-338/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

02.07.2018

Norm

NAG 2005 §11 Abs5
ASVG §292 Abs3
ASVG §293

Rechtssatz

Bei der Prüfung der ausreichenden Unterhaltsmittel ist eine Prognose über die Erzielbarkeit ausreichender Mittel nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu treffen und sind zudem auch frühere Beschäftigungsverhältnisse von Bedeutung. Ein Abstellen allein auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung verbietet sich dann, wenn in absehbarer Zeit mit einer Änderung der Einkommensverhältnisse zu rechnen ist (vgl. VwGH 2009/22/0066; VwGH Ro 2014/22/0032).

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot – Karte plus; Einkommen; Unterhalt; Prognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.338.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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