Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
02.07.2018Norm
NAG 2005 §11 Abs5Rechtssatz
Bei der Prüfung der ausreichenden Unterhaltsmittel ist eine Prognose über die Erzielbarkeit ausreichender Mittel nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu treffen und sind zudem auch frühere Beschäftigungsverhältnisse von Bedeutung. Ein Abstellen allein auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung verbietet sich dann, wenn in absehbarer Zeit mit einer Änderung der Einkommensverhältnisse zu rechnen ist (vgl. VwGH 2009/22/0066; VwGH Ro 2014/22/0032).
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot – Karte plus; Einkommen; Unterhalt; Prognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.338.001.2018Zuletzt aktualisiert am
21.08.2018