RS Lvwg 2018/7/2 LVwG-AV-338/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.07.2018

Norm

NAG 2005 §11 Abs5
ASVG §292 Abs3
ASVG §293

Rechtssatz

Der Fremde hat nachzuweisen, dass im Falle der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels eine hinreichend konkrete Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit zur Erwirtschaftung des notwendigen Einkommensausmaßes nach § 11 Abs. 5 NAG besteht (VwGH 2010/21/0088). Dazu ist ein „arbeitsrechtlicher Vorvertrag“ nicht notwendig, eine glaubwürdige oder konkretisierte Bestätigung ist ausreichend.

Schlagworte

Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot – Karte plus; Einkommen; Unterhalt; Prognose;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.338.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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