Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
02.07.2018Norm
NAG 2005 §11 Abs5Rechtssatz
Der Fremde hat nachzuweisen, dass im Falle der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels eine hinreichend konkrete Aussicht auf eine Erwerbstätigkeit zur Erwirtschaftung des notwendigen Einkommensausmaßes nach § 11 Abs. 5 NAG besteht (VwGH 2010/21/0088). Dazu ist ein „arbeitsrechtlicher Vorvertrag“ nicht notwendig, eine glaubwürdige oder konkretisierte Bestätigung ist ausreichend.
Schlagworte
Fremden- und Aufenthaltsrecht; Rot-Weiß-Rot – Karte plus; Einkommen; Unterhalt; Prognose;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.338.001.2018Zuletzt aktualisiert am
21.08.2018