Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
22.05.2018Norm
AuslBG §2 Abs2 litaRechtssatz
§ 7 Abs. 3 GVG-B stellt in Zusammenschau mit Abs. 5 leg. cit. eine lex spezialis zu den Vorschriften des AuslBG dar, die zwei Elemente umfasst: Den Begriff der „Hilfstätigkeiten“ einerseits und den unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterbringung anderseits.
Schlagworte
Arbeitsrecht; Ausländerbeschäftigung; Verwaltungsstrafe; Remunerantentätigkeit; Asylwerber;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.713.001.2017Zuletzt aktualisiert am
13.08.2018