Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
25.06.2018Norm
KanalG NÖ 1977 §1a Z9Rechtssatz
Bei der Aufhebung auf Antrag iSd § 299 Abs. 1 BAO bestimmt die betreffende Partei den Aufhebungsgrund. Sie gibt im Aufhebungsantrag an, aus welchen Gründen sie den Bescheid für inhaltlich rechtswidrig erachtet. Die Sache, über die in der Beschwerde gegen einen Bescheid, mit welchem der Aufhebungsantrag abgewiesen wird, zu entscheiden ist, wird bei der beantragten Aufhebung somit auch durch die Partei im Aufhebungsantrag festgelegt (vgl. ua. VwGH 2012/13/0123).
Schlagworte
Finanzrecht; Kanalbenützungsgebühr; Verfahrensrecht; Aufhebungsantrag; Aufhebungsbescheid; Wiederaufnahme;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.63.001.2018Zuletzt aktualisiert am
16.08.2018