RS OGH 2018/5/29 4Ob98/18t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2018
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Norm

PatG §145 Abs3
ZPO §234

Rechtssatz

§ 234 ZPO gilt nicht in patentrechtlichen Verfahren. Ein Parteiwechsel ist bei Übertragung des verfahrensgegenständlichen Rechts auch bei einseitigen Verfahren vor dem Patentamt möglich, sofern zwischen dem bisherigen Antragsteller und dem Rechtsnachfolger Konsens besteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132137

Im RIS seit

17.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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