Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
08.08.2018Norm
MSG Vlbg 2010 §8 Abs3Rechtssatz
In der gegenständlichen stationären Wohngemeinschaft werden nur Personen aufgenommen, die sich in den Pflegestufen 1 bis 3 des Bundespflegegeldgesetzes befinden. In der Wohngemeinschaft sind tagsüber zwei Pflegekräfte anwesend, nachts besteht eine Rufbereitschaft für eine diplomierte Pflegekraft. Es handelt sich somit um eine „stationäre Pflegeeinrichtung“ iSd § 330a ASVG.
Schlagworte
Pflegeregressverbot, stationäre PflegeeinrichtungAnmerkung
Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof (30.04.2019, Ro 2018/10/0035) als unbegründet abgewiesen.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.340.23.2018.R3Zuletzt aktualisiert am
19.06.2019