Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
27.06.2018Norm
ASVG §4 Abs1 Z1Rechtssatz
Bei der Prüfung des Vorliegens eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ist die vertragliche Gestaltung der Beschäftigung in die Beurteilung des Gesamtbildes derselben einzubeziehen, wobei entscheidend bleibt, ob bei der tatsächlichen (und nicht bloß bei der vereinbarten) Beschäftigung im Rahmen der Beurteilung des Gesamtbildes derselben die Kriterien persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit überwiegen (vgl. VwGH 2007/08/0179 mwN).
Schlagworte
Sozialversicherungsrecht; Verwaltungsstrafe; Anmeldung; Verein; Unentgeltlichkeit;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.S.537.001.2018Zuletzt aktualisiert am
13.08.2018