Norm
ABGB idF KindNamRÄG 2013 §231 BcRechtssatz
Grundsätzlich sind bei der Unterhaltsbemessungsgrundlage nur tatsächlich zugeflossene Abfertigungen zu berücksichtigen. Aus dem Anspannungsgrundsatz ist der Unterhaltsschuldner dann verpflichtet, die Auszahlung einer Abfertigung als Kapitalbetrag zu verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen. Dies ist nur dann der Fall, wenn es darum ginge, der Familie eine finanzielle Notlage zu ersparen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132120Im RIS seit
13.08.2018Zuletzt aktualisiert am
30.10.2019