RS Lvwg 2018/6/18 LVwG-AV-563/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

18.06.2018

Norm

BAO §92 Abs1
BAO §93 Abs2
BAO §93 Abs3
BAO §96

Rechtssatz

Die fehlende Bezeichnung einer Erledigung als Bescheid ist unschädlich, wenn sich aus dem Inhalt der Erledigung keine Zweifel am normativen Gehalt ergeben (vgl. VwGH 89/14/0162, 2002/14/0035).

Schlagworte

Finanzrecht; Verfahrensrecht; Bescheid; Bezeichnung; Zurückweisung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.563.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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