RS OGH 2018/5/29 4Ob58/18k, 1Ob124/18v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.2018
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Norm

ZaDiG §3 Z23
ZaDiG §26 Abs1 Z1

Rechtssatz

Eine Website ist kein dauerhafter Datenträger iSd § 3 Z 23 ZaDiG wenn es dem Zahlungsdienstleister möglich ist, auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses die Daten des Kunden in dessen Speicherbereich auf der Website zu löschen. Allein die Speichermöglichkeit des Kunden erfüllt die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132116

Im RIS seit

10.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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