Norm
ZaDiG §3 Z23Rechtssatz
Eine Website ist kein dauerhafter Datenträger iSd § 3 Z 23 ZaDiG wenn es dem Zahlungsdienstleister möglich ist, auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses die Daten des Kunden in dessen Speicherbereich auf der Website zu löschen. Allein die Speichermöglichkeit des Kunden erfüllt die Anforderungen an einen dauerhaften Datenträger nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132116Im RIS seit
10.08.2018Zuletzt aktualisiert am
04.02.2020