RS OGH 2018/6/25 8Ob12/18z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.06.2018
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Norm

IO §280

Rechtssatz

Die Voraussetzung, dass „die Abtretungserklärung abgelaufen ist“ ist einschränkend dahin zu verstehen, dass die Abtretungserklärung frühestens am oder nach dem 1. 11. 2017 abgelaufen sein muss.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132117

Im RIS seit

10.08.2018

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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