Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
23.05.2018Norm
VVG 1991 §5 Abs1Rechtssatz
Wurde die nachweisliche Entfernung von Lagerungen rechtskräftig vorgeschrieben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Vorschreibung im Vollstreckungsverfahren aus Anlass einer Beschwerde nicht mehr zu überprüfen, sondern ausschließlich die Rechtmäßigkeit der Verhängung der Zwangsstrafe (vgl. VwGH Ra 2017/05/0013).
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Entfernungsnachweis; Verfahrensrecht; Vollstreckung; Zwangsstrafe;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.989.001.2016Zuletzt aktualisiert am
06.08.2018