Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
05.02.2018Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
NAG §55Rechtssatz
Ein Fremder, für den eine Dokumentation eines unionsrechtlichen Aufenthalts ausgestellt wurde, bleibt selbst bei Wegfall des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts bis zum Abschluss des nach § 55 NAG vorgesehenen Verfahrens gemäß § 31 Abs 1 Z 2 FPG rechtmäßig aufhältig ( VwGH v 18.6.2013, Abermann/Czech/Kind/Peyrl Kommentar zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2016, § 55, Rz 1, 4 und 5)
Die Beschwerdeführerin, die über zwei Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts verfügt und über die kein Verfahren nach § 55 NAG zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet wurde, hält sich daher nach wie vor nach innerstaatlichem Recht (nicht nach Unionsrecht) rechtmäßig nach § 31 Abs 1 Z 2 FPG in Österreich auf.
Schlagworte
Sozialrecht, Mindestsicherung, unionsrechtlicher Aufenthalt, DokumentationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.9.228.1.8.2018Zuletzt aktualisiert am
02.08.2018