RS Lvwg 2018/2/5 405-9/228/1/8-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.02.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

05.02.2018

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
L92005 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung Salzburg

Norm

NAG §55
FrPolG §31 Abs1 Z2

Rechtssatz

Ein Fremder, für den eine Dokumentation eines unionsrechtlichen Aufenthalts ausgestellt wurde, bleibt selbst bei Wegfall des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts bis zum Abschluss des nach § 55 NAG vorgesehenen Verfahrens gemäß § 31 Abs 1 Z 2 FPG rechtmäßig aufhältig ( VwGH  v 18.6.2013, Abermann/Czech/Kind/Peyrl Kommentar zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz 2016, § 55, Rz 1, 4 und 5)

Die Beschwerdeführerin, die über zwei Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts verfügt und über die kein Verfahren nach § 55 NAG zur Aufenthaltsbeendigung eingeleitet wurde, hält sich daher nach wie vor nach innerstaatlichem Recht (nicht nach Unionsrecht) rechtmäßig nach § 31 Abs 1 Z 2 FPG in Österreich auf.

Schlagworte

Sozialrecht, Mindestsicherung, unionsrechtlicher Aufenthalt, Dokumentation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGSA:2018:405.9.228.1.8.2018

Zuletzt aktualisiert am

02.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Salzburg LVwg Salzburg, https://www.salzburg.gv.at/lvwg
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