Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):85/06/0135Rechtssatz
Die Heranziehung einer gängigen Enzyklopädie zur Auslegung von Begriffen (hier: "Wohnhaus", "Wohnheim", "Schülerheim") stellt dann keine ungewöhnliche oder unzulässige Methode der Gewinnung eines Begriffinhalts dar, wenn für die betreffenden Wörter eine Legaldefinition fehlt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985060127.X01Im RIS seit
02.08.2018Zuletzt aktualisiert am
03.08.2018