Norm
JN §56Rechtssatz
In einem Verfahren über einen Rechtsgestaltungsanspruch auf Aufhebung eines Kaufvertrags und über das damit verbundene Leistungsbegehren auf Rückzahlung des Kaufpreises bestimmt sich der Streitwert nur nach dem Leistungsbegehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132104Im RIS seit
02.08.2018Zuletzt aktualisiert am
02.08.2018