Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
29.06.2018Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §11 Abs2Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Erkenntnis vom 12. Dezember 1960, 1678/60, zu § 82 KFG 1955 erkannt hat, ist eine Fahrtrichtungsänderung auch dann anzuzeigen, wenn der Lenker eines Kfz dem (abbiegenden) Verlauf einer Vorrangstraße folgt. Nichts anderes kann hinsichtlich der Nachfolgebestimmung des § 11 Abs. 2 StVO gelten.
Dem Zweck des § 11 Abs 2 StVO wird ein Verhalten nicht gerecht, bei dem die Anzeige der Änderung der Fahrtrichtung schlechthin unterlassen wird (VwGH 3.10.1985, 85/02/0053).
Schlagworte
Abbiegen im Verlauf einer Vorrangstraße ohne BlinkerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.031.087.8152.2018Zuletzt aktualisiert am
30.07.2018