RS Lvwg 2018/6/29 VGW-031/087/8152/2018

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Veröffentlicht am 29.06.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

29.06.2018

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §11 Abs2

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Erkenntnis vom 12. Dezember 1960, 1678/60, zu § 82 KFG 1955 erkannt hat, ist eine Fahrtrichtungsänderung auch dann anzuzeigen, wenn der Lenker eines Kfz dem (abbiegenden) Verlauf einer Vorrangstraße folgt. Nichts anderes kann hinsichtlich der Nachfolgebestimmung des § 11 Abs. 2 StVO gelten.

Dem Zweck des § 11 Abs 2 StVO wird ein Verhalten nicht gerecht, bei dem die Anzeige der Änderung der Fahrtrichtung schlechthin unterlassen wird (VwGH 3.10.1985, 85/02/0053).

Schlagworte

Abbiegen im Verlauf einer Vorrangstraße ohne Blinker

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGWI:2018:VGW.031.087.8152.2018

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Wien LVwg Wien, http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at
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