RS Lvwg 2018/5/15 LVwG-AV-1404/001-2017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2018
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

15.05.2018

Norm

SHG NÖ 2000 §15 Abs2
ASVG §330a

Rechtssatz

Nach der mit 1.1.2018 eingetretenen Änderung der Rechtslage (Wegfall des Pflegeregresses) dürfen Ersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Eine  grundbücherliche Sicherstellung zur Exekutionsführung ist daher ab diesem Zeitpunkt ebenso unzulässig.

Schlagworte

Sozialrecht; Sozialhilfe; Pflegeregress; grundbücherliche Sicherstellung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.1404.001.2017

Zuletzt aktualisiert am

30.07.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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