RS Lvwg 2018/6/12 LVwG-AV-475/001-2018

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.2018
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

12.06.2018

Norm

KFG 1967 §57a Abs2

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit [§ 57a Abs. 2 KFG] macht es keinen Unterschied, ob die Behörde über eine erstmalige Erteilung einer Ermächtigung oder über den Widerruf einer bereits erteilten Ermächtigung zu entscheiden hat. Aus der gesetzlichen Formulierung, die sich sowohl hinsichtlich der Erteilung der Ermächtigung als auch hinsichtlich deren Widerrufes des Begriffes „vertrauenswürdig“ bedient, folgt, dass in beiden Fällen von der Behörde derselbe Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Begutachtung; Vertrauenswürdigkeit; Maßstab; Widerruf;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2018:LVwG.AV.475.001.2018

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2018
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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