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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §42 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ro 2017/07/0032Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0145 E 24. Oktober 1995 RS 3Stammrechtssatz
Stützt die Behörde einen wasserpolizeilichen Auftrag unzutreffend auf § 138 Abs 1 lit a iVm § 32 WRG anstatt richtigerweise auf § 31 Abs 1 iVm § 31 Abs 3 erster Satz erste Alternative WRG, wird der Verpflichtete hiedurch nicht in seinen Rechten verletzt, wenn der von der Behörde festgestellte Sachverhalt geeignet ist, die Verwirklichung verschiedener Verstöße gegen § 31 Abs 1 legcit aufzuzeigen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RO2017070031.J11Im RIS seit
27.07.2018Zuletzt aktualisiert am
12.11.2018