Index
L92003 Sozialhilfe Grundsicherung Mindestsicherung NiederösterreichNorm
B-VG Art15aBeachte
Rechtssatz
Die Mindestsicherungsvereinbarung ist - ungeachtet dessen, dass sie nicht mehr in Geltung steht - zwar zur Auslegung der - ihrer Umsetzung dienenden - Mindestsicherungsgesetze der Länder heranzuziehen (vgl. VwGH 24.6.2015, Ra 2015/10/0060). Das NÖ MSG 2010 enthält allerdings in § 11 Abs. 3 eine besondere Bestimmung, die eine Präzisierung des Mindeststandards zur Deckung des Wohnbedarfs vorsieht. Es bedarf daher insoweit keines Rückgriffes auf die Mindestsicherungsvereinbarung.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017100215.L02Im RIS seit
06.08.2021Zuletzt aktualisiert am
06.08.2021