Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
13.07.2018Norm
StVO 1960 §2 Abs1 Z27Rechtssatz
Ein nicht verkehrsbedingtes (kurzes) Stehenbleiben stellt ein Halten und damit ein Abstellen dar. Ob dabei jemand aus dem Fahrzeug aussteigt oder nicht, ist für die Frage, ob ein Halten vorliegt, unerheblich.
Schlagworte
Abstellen, Anhalten, Halten, ParkenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2018:LVwG.1.733.2017.R3Zuletzt aktualisiert am
26.07.2018